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Häufige Fragen & Antworten rund um Bestattungen

  • Benötige ich einen Sarg für eine Feuerbestattung?

    Ja, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen wird bereits für die Überführung des Verstorbenen ins Krematorium ein Sarg benötigt. Und auch für die Aufbewahrung und den Transport in den Einäscherungsofen ist ein Sarg zwingend erforderlich ist. Außerdem wird der Sarg für den Einäscherungsvorgang benötigt. Dieser Vorgang ist ohne die Mitverbrennung eines Sarges technisch nicht möglich. Deshalb werden an die Särge auch bestimmte Anforderungen gestellt.

  • Ist in der Urne auch wirklich nur die Asche des Verstorbenen?

    Ja, in der Aschenkapsel befindet sich nur die Asche des Verstorbenen. Dies wird durch viele Sicherungsmechanismen garantiert. Beispielsweise wird dem Sarg bei der Einlieferung ins Krematorium ein Schamottstein mit einer einmaligen Nummer und dem Namen des Krematoriums beigelegt. Die Nummer wird den Papieren des Verstorbenen zugeordnet und später noch einmal überprüft. Der Schamottstein bleibt von der Einlieferung ins Krematorium über die Einäscherung hinaus bei dem Verstorbenen und wird in der Urne mitbestattet.

  • Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?

    In Deutschland ist gemäß Bestattungsrecht das Mitnehmen der Urne mit nach Hause derzeit nicht erlaubt.

  • Kann ich bei der Einäscherung meines Verstorbenen dabei sein?

    Die Möglichkeit besteht, beim Einfahren des Sarges in den Ofen dabei zu sein. Sprechen Sie uns an. 

    Wir arbeiten ausschließlich mit dem Krematorium in Schwäbisch Hall zusammen.

    www.krematorium-hall.de
  • Was ist, wenn ich keine Papiere finde?

    Vorab – Das passiert öfter als man denkt. Sollten Sie vom Verstorbenen keine Papiere finden, sammeln Sie bitte alle wichtigen Informationen, z.B. zum Geburtsort, Geburtsdatum oder Ort der Eheschließung. Anhand dieser Informationen können wir die zuständigen Standesämter ermitteln und Ersatzurkunden ausfertigen lassen. 

  • Macht eine Bestattungsvorsorge eigentlich Sinn?

    Mittels einer Bestattungsvorsorge lassen sich bereits im Vorfeld alle Einzelheiten der eigenen Bestattung vertraglich festlegen. So können Sie Ihre letzten Dinge unabänderlich regeln. Mit dieser Vorsorge können Sie den Ablauf der Zeremonie selbst bestimmen, alle notwendigen Unterlagen bereits im Vorfeld einreichen und so Ihren Angehörigen Entscheidungen abnehmen. Und wenn sie die finanzielle Seite geregelt haben, können Sie hier entlasten. Wir beraten Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

  • Was ist eine Anonyme Bestattung?

    Die anonyme Bestattung findet ohne Angehörige und Freunde statt. (In der Regel) Sie muss aber nicht zwingend ohne Trauerfeier sein. So kann z.B. eine Trauerfeier an Urne oder Sarg stattfinden und die Trauergemeinde verlässt zum Schluss der Feier die Trauerhalle. Die eigentliche Beisetzung ist dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Angehörige.

  • Was passiert, wenn ich mich nicht um die Bestattung kümmere?

    Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, bestattet zunächst das Ordnungsamt. Dieses ermittelt allerdings Angehörige und stellt dann die Bestattung in Rechnung.

  • Wer macht die Trauerfeier, wenn ich nicht zu einer Kirche gehöre?

    Sollten Sie keiner Kirche oder einer anderen Religion angehören, kümmern wir uns um einen weltlichen Trauerredner für die Trauerfeier.

  • Muss ich den Bestatter akzeptieren, den das Pflegeheim oder die Klinik empfiehlt?

    Sie haben die freie Bestatterwahl und können jederzeit ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn es andere Vorschläge gibt.

  • Kann ich für die Beisetzung einen Friedhof meiner Wahl bestimmen?

    Sie können den Bestattungsort wählen. Die Satzung des jeweiligen Friedhofs muss dabei berücksichtigt werden. Wir sorgen dafür, dass die Bestattung am Ort Ihrer Wahl oder der Wahl des Verstorbenen, stattfindet.

  • Ein Angehöriger ist im Ausland verstorben, an wen wende ich mich?

    Rufen Sie uns an, wir besprechen die nächsten Schritte und kümmern uns um die Überführung und Bestattung.

  • Wer ist Bestattungspflichtig?

    Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

    Danach haben nach § 7 Absatz 3 des SGB II die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:

    • die Ehefrau/der Ehemann
    • die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    • die Kinder
    • die Eltern
    • die Geschwister
    • die Großeltern
    • die Enkelkinder

Wir stehen Ihnen in Ihrer schwierigen Phase stets zur Seite. 
Nehmen Sie unter einer der folgenden Möglichkeiten Kontakt zu uns auf:

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