In Deutschland besteht eine Frist von 3 Werktagen für die Beurkundung eines Todesfalls. Zuständig hierfür ist das Standesamt des Sterbeortes. Allerdings sind einige notwendige Dokumente für diesen Prozess erforderlich. Eine Übersicht dieser Unterlagen, die wir im PDF-Format bereitstellen, finden Sie im unteren Bereich. Sie können diese ausdrucken und herunterladen. Bei unserem ersten Treffen erhalten Sie ebenfalls eine Kopie dieser Übersicht.
Es kommt häufig vor, dass gewisse Dokumente nicht zur Hand sind. In solchen Fällen bieten wir, Bestattungen Kraus, Unterstützung bei der Beschaffung der Unterlagen an.
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Schauen Sie bitte nach, ob eine Bestattungsverfügung existiert und berücksichtigen Sie dabei die Wünsche des Verstorbenen zur Beerdigung. Bitte bereiten Sie wichtige Unterlagen für die Bestattung vor: den Personalausweis, die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, das Familienstammbuch, gegebenenfalls die Sterbeurkunde des Partners sowie das Scheidungsurteil. Wir werden uns nach Terminvereinbarung zusammensetzen, um die Details zu besprechen.
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In Verbindung treten mit Bestattungsinstituten – Anordnung der Überführung des Verstorbenen – Erstellung einer Gästeliste für die Bestattung.
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Wir stehen Ihnen in Ihrer schwierigen Phase stets zur Seite.
Nehmen Sie unter einer der folgenden Möglichkeiten Kontakt zu uns auf:
Haller Straße 1,
74523 Schwäbisch Hall
Neumühlstraße 1,
74544 Michelbach an der Bilz
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Termine nach Absprache