Der richtige Partner

Wer sich etwas Zeit nimmt und über die Möglichkeiten einer Bestattung informiert, stellt schnell fest: Verpflichtende Zuständigkeiten eines einzelnen Bestatter gibt es nicht. Sie können sich frei entscheiden.

Oft vergeben kleinere Gemeinden die Arbeiten auf den Friedhöfen an Externe, des öfteren Bestattungsunternehmen. Diese führen dann im Rahmen ihres Werkvertrages z. B. die Grabarbeiten aus. Keinesfalls sind Sie verpflichtet, dieses Unternehmen selbst in Anspruch zu nehmen. 

Entscheiden Sie sich vielmehr aufgrund Ihrer eigenen Überzeugung und des persönlichen Vertrauens.

Wir sind für Sie als Bestatter in folgender Umgebung tätig:

Schwäbisch Hall, Michelbach Bilz, Rosengarten, Michelfeld, Biberfeld, Untermünkheim, Sulzdorf, Vellberg uvw. 

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