Oft vergeben kleinere Gemeinden die Arbeiten auf den Friedhöfen an Externe, des öfteren Bestattungsunternehmen. Diese führen dann im Rahmen ihres Werkvertrages z. B. die Grabarbeiten aus. Keinesfalls sind Sie verpflichtet, dieses Unternehmen selbst in Anspruch zu nehmen.
Entscheiden Sie sich vielmehr aufgrund Ihrer eigenen Überzeugung und des persönlichen Vertrauens.